Es gibt immer wieder Situationen, in denen Arbeitgeber oder Bildungsinstitutionen Bescheinigungen verlangen. Grundsätzlich gilt: Ihre an den Vorgängerinstitutionen der PHZH erworbenen Diplome sind durch den Entscheid der EDK anerkannt. Eine Bescheinigung ist nicht nötig.
Grundlagen sind
- das Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe vom 10. Juni 1999 der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
- das Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I vom 26. August 1999 der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Sollten Sie dennoch eine Bescheinigung benötigen, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
- Bei Bescheinigungen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen, wenden Sie sich an die EDK. Das Generalsekretariat stellt gegen eine Kanzleigebühr von CHF 100 eine entsprechende Bestätigung aus.
- Bei Bescheinigungen, die Sie im Zusammenhang mit einem weiteren Studium benötigen, stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, welche darüber Auskunft gibt, wieviele ECTS-Punkte heute für die «alten» Diplome oder Fähigkeitszeugnisse vergeben würden.
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Auf Ihr Gesuch hin stellen wir Ihnen eine Bescheinigung in Deutsch aus. Auch um eine Bescheinigung in Englisch können Sie ersuchen.
Gebühren pro Dokument: CHF 100 gegen Rechnung.
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Gesuch Bescheinigung
Kontakt Prorektorat Ausbildung
Wer hat nicht schon mal seine Brille verlegt oder Handschuhe im Tram liegen gelassen? Wenn man allerdings das Lehrdiplom nicht mehr findet, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern es kann im schlimmsten Fall die geplante berufliche Weiterentwicklung erschweren.
Nach Einreichung eines Gesuches werden wir
- Ihre Nachforschungen unterstützen
- im Volksschulamt die notwendigen Abklärungen tätigen
- unser Archiv durchforsten
und bei erfolgreicher Suche ein Duplikat Ihres Fähigkeitsausweises oder Diploms ausstellen.
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Die Ausstellung eines Duplikats erfolgt durch die Abteilung der Zielstufe.
Gebühr: CHF 300 gegen Rechnung.
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Gesuch Diplomdoppel Eingangsstufe
Gesuch Diplomdoppel Primarstufe
Gesuch Diplomdoppel ERP/ZAP
Gesuch Diplomdoppel Sekundarstufe I
Gesuch Diplomdoppel ALS oder HLS
Gesuch Diplomdoppel SPG
Kontakt Kindergarten/Kindergarten-Unterstufe
Kontakt Primarstufe
Kontakt Ergänzungsstudium Primarstufe
Kontakt Stufenumstieg Primarstufe
Kontakt Sekundarstufe 1
Kontakt Prorektorat Ausbildung
Wenn Sie eine amtlich beglaubigte Kopie, z.B. für einen Auslandaufenthalt benötigen, wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Notariat.
Manchmal wird bei Bewerbungen eine bestätigte Kopie des Diploms resp. eine Ausbildungsbestätigung verlangt. Falls Sie ein solches Dokument benötigen, können Sie ein entsprechendes Gesuch einreichen.
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Die Abteilung der Zielstufe stellt Ihnen auf Gesuch eine bestätigte Kopie Ihres Fähigkeitsausweises oder Ihres Diploms aus.
Gebühren pro Auftrag: CHF 100.
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Gesuch bestaetigte Kopie Eingangsstufe
Gesuch bestaetigte Kopie Primarstufe
Gesuch bestaetigte Kopie Sekundarstufe I
Kontakt Kindergarten/Kindergarten-Unterstufe
Kontakt Primarstufe
Kontakt Sekundarstufe 1